Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ein Brief markiert den Beginn der deutschen Entwicklungshilfe - Bestand B 58 erschlossen
Unimog-Krankenwagen (aus: PA AA, B 58, Bd. 13), © AA
Am 16. Januar 1956 informierte der Bundestagsabgeordnete Georg Kahn-Ackermann Außenminister von Brentano über eine Initiative einiger Abgeordneter der Regierungskoalition zur Unterstützung unterentwickelter Staaten. Der Brief stieß auf lebhaftes Interesse im Auswärtigen Amt, sah man doch die Möglichkeit durch wirtschaftliche und kulturelle Unterstützung sowohl die politische Zusammenarbeit mit diesen Ländern zu intensivieren als auch den wachsenden Einfluss der Sowjetunion zurück zu drängen. Noch im gleichen Jahr erhielt der Bundeshaushaltsplan einen im Einzelplan des Auswärtigen Amts angesiedelten Titel für Technische Hilfe, womit das Auswärtige Amt die Federführung in Fragen der Entwicklungshilfe erhielt. Mit Bildung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahr 1961 begann ein Kompetenzgerangel, bis die Zuständigkeiten im Jahr 1964 endgültig durch einen Organisationserlass des Bundeskanzleramts geklärt wurden. Das Auswärtige Amt blieb für alle politischen Fragen innerhalb der Entwicklungshilfe zuständig, darin eingeschlossen waren die Zustimmung und das Vorschlagrecht für Projekte.
Das vorgelegte Findbuch legt die Entstehungsgeschichte zur deutschen Entwicklungshilfe bis in die beginnenden 1970er-Jahre dar: von der Ausbildung von Fachkräften für den Aufbau öffentlicher Verwaltungen, der Wirtschaft und Landwirtschaft bis zur Wirtschaftshilfe internationaler Organisationen und Drittstaaten sowie Hilfsprojekten internationaler Entwicklungsdienste und Stiftungen. Es enthält die Akten der für die Entwicklungshilfe zuständigen Referate des Auswärtigen Amts aus den Jahren 1952-1975.