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Akten der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts zu den Staaten des Ostblocks bis 1972: Bestand B 63-REF. 413/IIIA6 erschlossen

15.08.2025 - Pressemitteilung

Deckel des Aktenbands 219 aus dem Bestand B 63-REF. 413/IIIA6
Deckel des Aktenbands 219 aus dem Bestand B 63-REF. 413/IIIA6 © AA

Die Akten der Referate 413 (1953-1963) und IIIA6 (1963-1972), die bis 1972 in der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts für die Wirtschaftskontakte zu den Staaten des Ostblocks zuständig waren, sind nun elektronisch in der Archivdatenbank „invenio“ erfasst und dort im Bestand B 63-REF. 413/IIIA6 recherchierbar. In den Zuständigkeitsbereich der Referate fielen die Länder des Warschauer Paktes bzw. des „Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW), aber auch die Volksrepublik China. Wenige Akten liegen zu anderen sozialistischen Staaten außerhalb des Warschauer Pakts wie Nordkorea, Nordvietnam oder Jugoslawien vor.

Die Akten waren bisher nur in Abgabelisten erfasst, die im Lesesaal des Politischen Archivs einsehbar waren. Auf der Grundlage eines zuvor erarbeiteten Bewertungsmodells wurde der Bestand nun einer Revision und Nachbewertung unterzogen. Von den ursprünglich 462 Aktenbänden wurden 276 Bände als „archivwürdig“ bewertet und in der Datenbank mit Metadaten erschlossen. Die Akten können nun in der Datenbank recherchiert und zur Einsichtnahme in den Lesesaal bestellt werden.

Die Unterlagen dokumentieren die Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu den Staaten des „Ostblocks“ vor der mit Willy Brandt verbundenen „Neuen Ostpolitik“ ab Anfang der 1970er Jahre. Bis dahin war die sogenannte „Hallstein-Doktrin“ für die westdeutsche Außenpolitik maßgeblich, wonach aufgrund des „Alleinvertretungsanspruches“ der BRD diplomatische Beziehungen zu den Ländern des Ostblocks (mit Ausnahme der Sowjetunion) und ihrer Verbündeten nicht aufgenommen wurden.

Die Akten dokumentieren also die Wirtschaftskontakte der BRD zu den „Staatshandelsländern“ vor der Aufnahme förmlicher bilateraler Beziehungen. Als Vertretungen unterhalb der Schwelle offizieller diplomatischer Missionen fungierten Handelsvertretungen, die gegenseitig in den jeweiligen Hauptstädten errichtet wurden. Auch nicht-staatliche Akteure wie der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder bilaterale Handelskammern spielten eine Rolle in den gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Auf diese Weise konnten also auch vor der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen Waren zwischen den Blöcken ausgetauscht und Handels- und Wirtschaftsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Ein weiterer wichtiger Akteur im Ost-West-Handel war der Koordinationsausschuss für Ost-West-Handel „COCOM“. Der multilaterale Ausschuss mit Sitz in Paris diente der Exportkontrolle bezüglich westlicher Technologien in den Ostblock. In vielen Fällen musste der Ausschuss über Exportgenehmigungen für bestimmte Produkte befinden.

Bei der Nutzung des Bestandes ist jedoch zu beachten, dass die Federführung für die Handelsbeziehungen zum Ostblock innerhalb der Bundesregierung in der Regel beim Bundesministerium für Wirtschaft lag. Dieser Umstand beeinflusste die Entwicklung des Bewertungsmodells und sollte auch bei der Nutzung des Bestandes berücksichtigt werden. So wurden beispielsweise Akten zum COCOM-Ausschuss nur in einer Stichprobe in den Endbestand übernommen. Forschende, die zu den Handelsbeziehungen zum Ostblock arbeiten, sollten daher stets auch die im Bundesarchiv verwahrte Überlieferung des Bundeswirtschaftsministeriums im Blick haben.

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