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Der Waffenstillstand von Compiègne

Artikel

11. November 1918: Das Ende des Ersten Weltkriegs

Der deutsche Staatssekretär Matthias Erzberger und der französische Generalfeldmarschall Ferdinand Foch unterzeichneten in den frühen Morgenstunden des 11. Novembers 1918 einen Waffenstillstand, der in den Schützengräben in Frankreich und Belgien die Waffen schweigen ließ.

Mehr als vier Jahre nicht endenden Blutvergießens waren vorausgegangen. Alles hatte begonnen als eine Krise um die Ermordung des österreich-ungarischen Thronfolgers im Sommer 1914 und mündete in einen Krieg aller Großmächte der damaligen Zeit, zu dem im Lauf der Jahre auch viele kleinere Mächte hinzutraten. Dabei waren es vornehmlich die Mittelmächte Österreich-Ungarn und Deutschland, die den anfänglich begrenzten Konflikt hatten eskalieren lassen.

Vielleicht war der Krieg niemals zuvor so wechselvoll verlaufen wie im Jahr 1918. Im März schlossen die Mittelmächte in Brest-Litowsk mit Russland einen sehr vorteilhaften Frieden. Lenin hatte die harten Bedingungen akzeptiert, um dem ungefestigten und vom Bürgerkrieg bedrohten bolschewistischen Staat nach außen Ruhe zu verschaffen. Mit den im Osten freigewordenen Truppen eröffnete die deutsche Oberste Heeresleitung eine Großoffensive an der Westfront, die anfangs auch Erfolge erzielte. Dann jedoch kehrte sich die Entwicklung um. Verluste, Materialmangel und Erschöpfung der Truppen auf deutscher Seite waren zu groß; auf der Seite der Entente wurde dagegen der Zustrom amerikanischer Truppen erstmals fühlbar. Die deutsche Front wich nun immer weiter zurück; weder die zivile Reichsregierung noch gar die Bevölkerung wurden allerdings über den Ernst der Lage wirklich unterrichtet.

Ende September schließlich konnte es der Obersten Heeresleitung dann nicht schnell genug gehen; General Ludendorff verlangte von der Reichsregierung, umgehend ein Waffenstillstandsersuchen an die Alliierten zu richten. Telegraphisch übermittelten die Vertreter des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, Frhr. von Lersner und Frhr. von Grünau, seine Forderung nach Berlin: „Heute halte die Truppe, was morgen geschehen könne, sei nicht vorauszusehen.“ Dabei war es von Anfang an unstrittig, dass man sich auf die Vierzehn Punkte der Kongressrede Präsident Wilsons vom Januar 1918 berufen wollte, die Deutschland bisher abgelehnt hatte. Die deutsche Note vom 3. Oktober 1918 war entsprechend formuliert. Übermittelt wurde sie durch die neutrale Schweizer Regierung. Es entstand die Vorstellung vom milden „Wilson-Frieden“, die nicht berücksichtigte, dass die Verbündeten der USA jeweils eigene Vorstellungen hatten und auch Wilsons Aussagen nicht ganz eindeutig waren. Diese Illusion trug bei zu der späteren Erbitterung über die als umso härter empfundenen tatsächlichen Bedingungen des Waffenstillstands und des im Jahr darauf geschlossenen Friedensvertrags.

Die deutsche Waffenstillstandskommission, die sich schließlich vom Großen Hauptquartier im belgischen Spa auf den Weg machte, wurde angeführt von Staatssekretär Matthias Erzberger. Der hastig parlamentarisierten zivilen Reichsregierung ließen die Militärs, als es nun um das kaum verhüllte Eingeständnis der Niederlage ging, bereitwillig den Vortritt.

Am 11. November, um fünf Uhr morgens, unterzeichneten Erzberger und Foch sowie ihre Begleiter den Waffenstillstand im Salonwagen des französischen Oberkommandierenden auf einer Waldlichtung bei Compiègne in Frankreich. Die Bedingungen kamen einer Kapitulation gleich: Aufhebung des Vertrags von Brest-Litowsk, Räumung aller besetzten Gebiete (auch des hier ohne Umschweife mit eingeschlossenen Elsass-Lothringen) und Übergabe einer enormen Menge von Kriegsgerät und Transportmitteln.

Obwohl er damit nur fortführte, was auf Drängen der Obersten Heeresleitung begonnen worden war, machte sich Erzberger durch dieses Ereignis bei der politischen Rechten verhasst. Die Unterschrift von Compiègne kostete ihn letztlich sogar das Leben. Wenige Jahre später fiel er einem Attentat zum Opfer.

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Über das hier dargestellte besondere Dokument wird in der Rubrik Regest und Formalbeschreibung informiert. Hier ist die letzte Seite mit den Unterschriften zu sehen.
Waffenstillstand zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 11. November 1918, Seite 13, Unterschriftenseite, Archivsignatur: PA AA, MULT R 256© AA

Regest und Formalbeschreibung

Waffenstillstand, Unterschriftenseite, 1918 November 11

Vereinbarung über den Waffenstillstand: Einstellung der Feindseligkeiten am 11.11.1918, 11 Uhr, Räumung der besetzten Gebiete einschließlich Elsass-Lothringens innerhalb von fünfzehn Tagen, Ablieferung von schweren Waffen und Transportgerät, Entmilitarisierung und Besetzung des linken Rheinufers einschließlich einiger Brückenköpfe, Rückführung aller alliierten und amerikanischen Kriegsgefangenen, Aufhebung der Friedensverträge von Brest-Litowsk mit Russland und von Bukarest mit Rumänien, Räumung aller besetzten Gebiete an den östlichen Fronten und im Orient, der russischen Gebiete, sobald deren innere Situation es nach dem Urteil der Alliierten zulässt, Reparation der Schäden, Auslieferung der Kriegsflotte, Aufrechterhaltung der alliierten Blockade. Abschluss zunächst auf 36 Tage, danach insgesamt dreimal verlängert, zuletzt auf unbestimmte Dauer.

Archivsignatur: PA AA, MULT R 256. Ausfertigung, Folio, 23 Blätter. Registraturaktenzeichen: Verträge 105 (Journalnr. AS 637118)



Unterzeichner:
Matthias Erzberger, StS ohne Portefeuille
Alfred Graf v.Oberndorff, AA, Gesandter
Detlof v. Winterfeldt, GenMajor, Vertreter der OHL beim Reichskanzler
Ernst Vanselow, Kapitän zur See
Ferdinand Foch, Marschall, Alliierter Oberkommandierender
Rosslyn Wemyss, Admiral, Erster Seelord

Der Inhalt dieser Präsentation steht unter der Creative-Commons-Lizenz: CC BY-NC-ND 3.0 DE



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