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75 Jahre Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Ein Blick in die Akten des Organisationsreferats des Auswärtigen Amts zur Zeit seiner Gründung im Jahr 1951
Das erste Kabinett von Bundeskanzler Konrad Adenauer bestand aus zwölf Ministerien und einem Stellvertreter, der für die Angelegenheiten des Marshallplans zuständig war. Ein Ministerium, das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, fehlte jedoch, da das Besatzungsstatut dies für die junge Bundesrepublik nicht zuließ. Dennoch liefen im Bundeskanzleramt Vorbereitungen für eine eigenständige Außenpolitik, und die zugelassenen Konsulate und Handelsvertretungen wurden von dort gesteuert. Im Jahr 1950 fasste man alle mit auswärtigen Angelegenheiten befassten Arbeitseinheiten in einer Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten im Kanzleramt zusammen. Ende 1950 plante das Kanzleramt perspektivisch für diese Dienststelle bereits 600 Beschäftigte ein.
Nach einer Änderung des Besatzungsstatuts am 7. März 1951 war die Errichtung eines Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und die Pflege von diplomatischen Auslandsbeziehungen wieder möglich. Nun wurde es ernst. Die Dienststelle beabsichtigte das Ministerium am 2. April zu gründen und beschäftigte sich zunächst mit der Wahl des Namens. Drei undatierte und nicht gezeichnete Entwürfe zeigen, dass die Dienststelle an dem Namen „Auswärtiges Amt“ festhielt. Die historisch bzw. aus der Gegenwart abgeleiteten Begründungen verfingen aber nicht, so dass der vermutlich letzte Entwurf der Beschlussvorlage an das Kabinettsreferat im Bundeskanzleramt ohne Begründung auskommen musste.
Zur selben Zeit wurde auf europäischer Ebene die Vollmitgliedschaft der Bundesrepublik im Europarat angestrebt. Dies veranlasste Staatssekretär Hallstein, den Kanzler zur Eile anzutreiben. Er sah es als erforderlich an, dass die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik durch ein eigenes Ministerium unterstrichen werden müsse, um bei der Sitzung des Ministerrats des Europarats am 16. März 1951 die Vollmitgliedschaft in eben jenem Gremium zu erreichen. Was war nach dem Grundgesetz zu veranlassen, um ein Ministerium einzurichten? Diese Frage beschäftigte auch Hallstein, und er kam zu dem Schluss, dass man sich auf die Richtlinienkompetenz und das Vorschlagsrecht des Kanzlers berufen könne. Hallstein empfahl dem Bundeskanzler, in der Kabinettssitzung am 13. März die Gründung des Auswärtigen Amts per Richtlinienkompetenz zu beschließen.
Das Thema wurde im Kabinett außerhalb der Tagesordnung behandelt. Adenauer begründete die Eilbedürftigkeit mit der anstehenden Sitzung des Ministerrats des Europarats. Außerdem sei ein Zögern nach der erteilten Erlaubnis durch die Alliierte Hohe Kommission ungünstig. Die Organisation des „alten Auswärtigen Amts sei die beste und zweckmäßigste“. Hinsichtlich der Leitung gab es durchaus Diskussionsbedarf im Kabinett (siehe Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, 135. Sitzung). Dies änderte jedoch nichts an der Tatsache, dass Adenauer selbst die Leitung übernahm. Der entsprechende Beschluss wurde im Kabinett gefasst, und die Vorbereitungen zur Ausgliederung der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten aus dem Bundeskanzleramt begannen am 14. März 1951. Konrad Adenauer wurde am 15. März vom Bundespräsidenten zum Außenminister ernannt.
Um der Angelegenheit einen angemessenen Rahmen zu geben, bereitete das Referat für Protokollfragen einen Empfang des Kanzlers für ca. 100 höhere Beamte der ehemaligen Dienststelle als Repräsentanten des neuen Auswärtigen Amts der Bundesrepublik für den 15. März 1951 im Kabinettssaal des Museums König vor. Die Abteilungen sollten sich im Halbkreis aufstellen und den Betriebsrat in ihre Mitte nehmen. Aufgrund der schlechten Akustik erhielt Adenauer die Empfehlung möglichst laut zu sprechen. Dem feierlichen Anlass entsprechend wurde das Tragen eines dunklen Anzugs empfohlen. Ob es Getränke oder Häppchen gab, ist nicht überliefert. Auch einen Fotografen gab es wohl nicht.
Die Organisationsverfügung des Kanzlers zur Bildung des Auswärtigen Amts und zum Ausscheiden der Dienststelle aus dem Bundeskanzleramt konnte bereits am 15. März mit einem passenden Eingangsstempel registriert werden. Diese Akte ist hier einsehbar. Eine knappe Mitteilung Adenauers über die Übernahme der Amtsgeschäfte erreichte die Alliierte Hohe Kommission auf dem Petersberg per Kurier. In den kommenden Tagen erhielt das Amt alles Erforderliche, um erfolgreich wirken zu können: Dienstsiegel, Kopfbögen und Briefumschläge. Aufgrund der knappen Kassen der Nachkriegszeit wies Senatsrat Wilhelm Schwarz auf nachhaltiges Wirtschaften hin: „Die vorhandenen Bestände an Kopfpapier und Briefumschlägen sind im inneren Dienstbetrieb aufzubrauchen nach Überstempelung des bisherigen Kopfdrucks“. Außerdem legte man Wert darauf, dass bei Sammelanschriften und Verteilern das Auswärtige Amt als erstes Ministerium aufgeführt wird. Die Zentrale des Auswärtigen Amts blieb im Palais Schaumburg, dem damaligen Kanzleramt in Bonn. Die wachsende Belegschaft verteilte sich jedoch bereits Ende 1951 auf zehn Liegenschaften der Stadt.
Mit der erfolgreichen Gründung des Auswärtigen Amts als oberste Bundesbehörde begann ein neues Kapitel der Auslandsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
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Weiterführende Literatur:
Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes, Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, München 2010.