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75 Jahre Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Artikel

Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) vom 18. April 1951 gilt als die Geburtsstunde der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. In diesem Jahr feiert er sein 75-jähriges Jubiläum.

Erste Antwort von Konrad Adenauer an Robert Schuman vom 8. Mai 1950, Archivsignatur: PA AA B 20-REF. 200/IA2/20
Erste Antwort von Konrad Adenauer an Robert Schuman vom 8. Mai 1950, Archivsignatur: PA AA B 20-REF. 200/IA2/20 © AA

„Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen,“ so der französische Außenminister Robert Schuman in seinem Schreiben an seinen Amtskollegen Konrad Adenauer am 7. Mai 1950. In diesem als Schuman-Plan bekannt gewordenen Schreiben schlug Schuman vor, die Schlüsselindustrien aus der Großregion Lothringen/Rhein/Ruhr zusammenzulegen, um einen neuen deutsch-französischen Krieg unmöglich zu machen. Die gemeinsame Bewirtschaftung der Kohle- und Stahlreserven sollte durch eine finanziell unabhängige, sogenannte Hohe Behörde durchgeführt werden. Schuman lancierte diesen Plan bei Adenauer bevor er ihn am 9. Mai seiner eigenen Regierung vorlegte. Er bat Adenauer, diesen Vorschlag bis zur Veröffentlichung in Frankreich vertraulich zu behandeln. Sucht man heute in der Akte, in der das Schreiben von Schuman abgelegt wurde, nach der Antwort von Adenauer, ist man verblüfft. Es finden sich zwei Antworten vom selben Tag, dem 8. Mai, mit demselben Geschäftszeichen. Das erste Schreiben ist knapp gehalten, positiv aber nicht überschwänglich. Das zweite Schreiben ist deutlich länger und wird von dem persönlichen Bedürfnis Adenauers geleitet, seine Freude über die Fortschritte in den deutsch-französischen Beziehungen zum Ausdruck zu bringen. Wurden beide Schreiben abgeschickt? Das Editorenteam des Instituts für Zeitgeschichte, das die „Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ herausgibt, ist dieser Frage nachgegangen. Tatsächlich hatte Adenauer beide Schreiben persönlich dem Mitarbeiter Michlich des französischen Außenministeriums übergeben. Dieser hatte sie am 9. Mai in Paris an Robert Schuman weitergeleitet. Adenauer war von der Idee einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geradezu elektrisiert, denn er kündigte auch noch ein Telegramm in dieser Sache an.

Robert Schuman und Jean Monnet verfolgten seit dem Frühjahr 1950 den Plan eines zollfreien Marktes für Kohle und Stahl und knüpften hierbei an das Internationale Stahlkartell der zwanziger Jahre an. An den folgenden Verhandlungen nahmen Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Italien sowie zunächst auch Großbritannien teil. Großbritannien schied jedoch aus den Verhandlungen aus, da das Königreich keine supranationale Behörde akzeptieren konnte.

Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der EGKS in Paris am 18. April 1951
Unterzeichnung des Vertrags in Paris am 18. April 1951. Von links Paul von Zeeland (Belgien), Joseph Bach (Luxemburg), Joseph Meurice (Belgien), Graf Carlo Sforza (Italien), Robert Schuman (Frankreich), Adenauer (Bundesrepublik Deutschland), Dirk Stikker, Jan van den Brink (beide Niederlande) © picture alliance

Die Unterzeichnung erfolgte am 18. April 1951 in Paris durch Robert Schuman für Frankreich, Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland, Paul van Zeeland und Joseph Meurice für Belgien, Graf Carlo Sforza für Italien, Joseph Bech für Luxemburg sowie Dirk Stikker und Jan van den Brink für die Niederlande. In den folgenden Monaten erfolgten die Ratifizierungen in den beteiligten Staaten und die Urkunden wurden in Paris hinterlegt. Die Bundesrepublik verkündete das Gesetz am 29. April 1952. Der Vertrag trat am 24. Juli 1952 in Kraft. Nach der Ratifikation wurden die Hohe Behörde, der Beratende Ausschuss, eine gemeinsame Versammlung, der Gerichtshof sowie ein besonderer Ministerrat eingerichtet.

Bereits nach der Unterzeichnung nahm ein Interimsausschuss erste Aufgaben wahr. Seine erste Sitzung fand im Mai 1951 in Unkel am Rhein statt. Die Villa der Familie Henkel war gerade als Hotel hergerichtet worden, und der Besitzer bot sie als Konferenzort an. Ein über 100 Seiten langes Protokoll berichtet ausführlich über die ersten Diskussionen. Interessant sind u. a. die Ausführungen zur Sprachenfrage. Der Vertrag war auf Französisch verfasst. Die deutsche Delegation hätte gerne Deutsch als einzige Amtssprache festgelegt, sah aber voraus, dass dies von Frankreich nicht akzeptiert werden würde. So plädierte man für zwei (Deutsch und Französisch) oder vier (Deutsch, Französisch, Niederländisch, Italienisch) Amtssprachen. Zu einer Entscheidung konnte man sich jedoch nicht durchringen. Man sorgte sich, dass bei einer Entscheidung für die Viersprachigkeit die Dolmetscherkosten explodieren könnten. Außerdem würden bei einem Beitritt weiterer Staaten Argumente fehlen, um neue Sprachen auszuschließen. Deshalb delegierte man die Frage an einen Juristenausschuss. Wie wir heute wissen, ist die gleichrangige Mehrsprachigkeit ein Prinzip der Europäischen Union geworden.

Der Vertrag galt formell bis 2002, doch mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in eine größere Wirtschaftsgemeinschaft eingegliedert, die durch gemeinsame Institutionen verwaltet wurde. Durch das Prinzip der gleichberechtigten Mehrsprachigkeit wurde der EWG Vertrag bereits in vier Sprachen abgefasst und das Volumen der Verträge wuchs bei dem Beitritt weiterer Staaten wie Spanien und Portugal enorm an, wie in der Bildergalerie zu sehen ist.

Im Politischen Archiv haben sich die Akten des Sekretariats für den Schuman-Plan im Bestand B 15-SEKR. SCHUMAN-PLAN erhalten und stehen digitalisiert der Forschung zur Verfügung.

Weitere Unterlagen befinden sich u. a. in den Beständen B 1-MB (Ministerbüro), B 2-B STS (Büro der Staatssekretäre), B 10-ABT. 2 (Politische Abteilung), B 20-REF. 200/IA2 (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und in B 130-VS-REG (VS-Registraturen). Im Bundesarchiv findet sich die Überlieferung u. a. in den Beständen Bundeskanzleramt, Bundesministerium für den Marshallplan/Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Eine Bildergalerie finden Sie unten auf dieser Seite!

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