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Deutsche Einheit und Vereinte Nationen

Bundesaußenminister Genscher spricht am 26. September 1990 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur neuen Rolle Deutschlands in der Welt.

Bundesaußenminister Genscher spricht am 26. September 1990 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur neuen Rolle Deutschlands in der Welt., © Bundesbildstelle

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3. Oktober 1990: Genscher teilt der Weltorganisation den Vollzug der Einheit mit

Nach 1949 konnte zunächst weder die Bundesrepublik noch die DDR den Vereinten Nationen (VN) beitreten. Die Vetorechte der nun verfeindeten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges hätten wechselseitig die Aufnahme eines der beiden Staaten verhindert. Die Bundesrepublik engagierte sich schon bald intensiv in den verschiedenen Sonderorganisationen der VN, z. B. der Weltgesundheitsorganisation WHO und der UNESCO. Der DDR blieb dies verwehrt, nicht zuletzt wegen des Alleinvertretungsanspruchs der Bundesrepublik, die eine weltweite Isolierungspolitik gegenüber Ost-Berlin betrieb.

Erst die Entspannungspolitik der frühen Siebzigerjahre schuf die Basis für eine gleichberechtigte Mitgliedschaft in den VN. Hierfür war der Markstein die Unterzeichnung des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR am 21. Dezember 1972, mit dem der Alleinvertretungsanspruch aufgegeben wurde. In einem Zusatzprotokoll wurde vereinbart, zeitgleich die Mitgliedschaft zu beantragen. Am 18. September 1973 nahm die Generalversammlung die DDR als 133. und die Bundesrepublik als 134. Staat in die VN auf.

Mit der Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 kam das Nebeneinander im „Parlament der Menschheit“ (Paul Kennedy) an sein Ende. Die DDR war als Völkerrechtssubjekt erloschen. Das vorliegende Schriftstück enthält die offizielle Notifizierung an den Generalsekretär. Die Bundesrepublik bekennt sich darin auch für die Zukunft zu den Zielen der Charta der Vereinten Nationen und wählt für den Auftritt in den VN die Bezeichnung „Deutschland“.

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Über das hier dargestellte besondere Dokument wird in der Rubrik Regest und Formalbeschreibung informiert.
Note Genschers vom 3. Oktober 1990 © CC-BY-ND

Regest und Formalbeschreibung:

Bonn, 1990 Oktober 3

Bundesaußenminister Genscher an VN-Generalsekretär Pérez de Cuéllar: Mitteilung über die Herstellung der Deutschen Einheit, Bekenntnis zur Charta, Selbstbezeichnung „Deutschland“.

Archivsignatur: PA AA, Zwischenarchiv, Bd. 257754.

Schreiben im französischen Briefstil (sog. Note), Ablichtung der von Genscher eigenhändig unterschriebenen Ausfertigung. DIN-A4, 1 Blatt, Vorderseite beschriftet. Kopfbogen „Der Bundesminister des Auswärtigen“. Auf die Ablichtung aufgesetzte Vermerke: Geschäftszeichen des Referats für Grundsatzfragen der VN „230-330.41/4“ (Deutsche Frage in den VN), Rubrum „330“ (Deutschlandpolitik), Ablageverfügung „SA“ (Sonderablage Kopien BM-Schreiben).

Der Inhalt dieser Präsentation steht unter einer Creative-Commons-Lizenz:

CC BY-NC-ND 3.0 DE

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