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Konsulatsmatrikel und Passregister – eine zentrale Quelle, wenn man Deutscher werden will
Trotz Lücken, die zwei Weltkriege in die Sammlung der Konsulatsmatrikel und Passregister gerissen haben, verwahrt das Politische Archiv immer noch etwa 1000 solcher Amtsbücher auf. Bei Fragen der Staatsangehörigkeit sind sie eine wesentliche Quelle.
Familienforschung ist in den vergangenen Jahren auch in Deutschland ein verbreitetes Hobby geworden. In Archiven sind die Genealog*innen nicht die beliebteste Kundschaft, aber in Stadt- und Kirchenarchiven oft die häufigsten Nutzer*innen. Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts spielt die Recherche nach den Vorfahren keine herausragende Rolle. Umfangreiche biographische Information ist hier nur für ehemalige Angehörige des Auswärtigen Dienstes zu erwarten, von denen Personalakten überliefert sind.
Weil es aber ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Auswärtige Amt mindestens in der Vergangenheit (und vielleicht auch heute noch) auf irgendeine Weise über alle Auslandsreisen deutscher Staatsangehöriger informiert gewesen sei, kommt es immer wieder zu skurrilen Anfragen nach dem Großvater, der irgendwann einmal in grauer Vorzeit nach Luristan gereist ist, worüber es im Politischen Archiv doch sicher Akten gäbe. Das ist selbstverständlich nicht der Fall!
Noch bis 1914 reiste man weitgehend ohne den generellen Zwang, einen Reisepass mit sich zu führen. Die Ausstellung eines solchen war ohnehin nicht Aufgabe des Auswärtigen Amts; das erledigten, wie heute ja auch, die lokalen Behörden. Und wollte jemand aus Deutschland auswandern, so war es keineswegs das Auswärtige Amt, das ihm bürokratische Hemmnisse in den Weg legte. Ganz abgesehen davon, dass große Auswanderungswellen lange vor der Gründung des Deutschen Reichs und der Schaffung des Amts stattfanden. So verwahrt das Politische Archiv also weder Einzelfallakten von Reisenden noch von Auswander*innen.
Dessen ungeachtet gehören eine ganze Anzahl von Passregistern und sogenannte Konsulatsmatrikel zum überlieferten Schriftgut. Was hat es damit auf sich?
Benötigt eine Person deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland einen neuen Ausweis, weil der alte vielleicht abgelaufen oder verloren gegangen ist, kann sie nicht zum Bürgeramt ihrer Heimatstadt gehen, sie muss dazu die Hilfe einer deutschen Auslandsvertretung in Anspruch nehmen. Wem jemals auf Mallorca der Pass gestohlen wurde, weiß was das bedeutet. Über die Ausstellung dieses Reisepapiers wird ein Registereintrag gefertigt. Heute in einer Datenbank, früher in einem Registerband. Leuchtet ein Passregister also noch leicht ein, so ist die Existenz von Matrikeln alles andere als geläufig.
Noch vor der Gründung des Deutschen Reichs erließ der Norddeutsche Bundestag 1870 ein Gesetz über den Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit. Danach verlor der Deutsche im Ausland nach Ablauf von zehn Jahren seine Staatsangehörigkeit, wenn er nicht im Besitz von gültigen Heimatpapieren war oder sich in die Matrikel des zuständigen Konsulats eintragen ließ. Ein neues Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz schaffte 1914 den an ein Formalversäumnis gebundenen Verlust der Staatsangehörigkeit ab. An vielen Konsulatsorten wurden die Matrikel aber weitergeführt, sei es aus Gewohnheit, sei es, weil die betreffenden Personen so Rechtssicherheit schaffen wollten für Geschäfte in Deutschland oder von dort bezogene Renten und Pensionen. Seit 1938 galt dann eine generelle Meldepflicht für Reichsdeutsche im Ausland.
Die wenigsten Auswander*innen haben sich damals in diese Matrikel einschreiben lassen. Der wohl wesentlichste Grund dafür war, dass diese Personen mit ihrer vorherigen Staatsangehörigkeit abgeschlossen hatten. Weil sie in der Regel nicht nach Deutschland zurückkehren wollten, legte die große Mehrzahl der Auswander*innen auf den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit keinen besonderen Wert. Das gilt insbesondere für jene Menschen, die aus armen bäuerlichen Verhältnissen der Not folgend in die Agrarwirtschaft Südamerikas ausgewandert waren. Tatsächlich sind in den Matrikeln im Vergleich zu der millionenfachen Auswanderung des 19. und frühen 20. Jahrhundert nur eine überschaubare Zahl von Menschen eingetragen. Es war eben ein spezieller Personenkreis, der den Eintrag in die Matrikel vornehmen ließ. Es war eher städtisches Bürgertum, als die Agrarbevölkerung, außerdem zahlreiche Kirchenleute (Missionare, Missionsschwestern), die als Geschäftsleute oder Missionare an eine Rückkehr dachten, zumindest die Möglichkeit sich nicht verschließen wollten.
Die Eintragungen in die Matrikel sind also ebenso zufällig wie selten, zudem ist kriegsbedingt nur eine geringe Zahl von Matrikeln überliefert.
Trotzdem werden die Matrikeleintragungen heute immer noch benötigt, wenn Nachfahren deutscher Auswander*innen ihre Abstammung und damit ihre Berechtigung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen wollen. Vor allem aus Brasilien, Argentinien und Südafrika, aber auch aus den USA und nach dem Brexit aus Großbritannien kommen die Anfragen an das Politische Archiv um Auskunft aus den historischen Matrikeln und Passregistern. Die weitaus meisten dieser Anfragen – es dürften wohl 99 % sein - laufen aus den genannten Gründen ins Leere, die Vorfahren sind in den Listen nicht verzeichnet.
Alle Register sind inzwischen digitalisiert und können seit dem 1. März 2021 mit dem Recherchetool invenio eigenständig durchsucht werden. Beide Seiten haben davon Vorteile: das Politische Archiv kann sich viele hundert Fehlanzeigen im Jahr sparen; Menschen, die sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben können jetzt selbständig und zeitnah an nötige Dokumente gelangen.
Regest und Formalbeschreibung
Rio de Janeiro, 1937 April 2 – Juni 23
Doppelseite aus der Konsulatsmatrikel der Deutschen Gesandtschaft in Rio de Janeiro mit zehn um Passbilder ergänzte Einträge von im Amtsbezirk der Vertretung lebenden deutschem Staatsangehörigen.
Archivsignatur: PA AA, AB 2, 709.
Zwei Formularseiten, je 24,5 cm x 39,2 cm, mit handschriftlichen Eintragungen und eingeklebten, schwarz-weißen Portraitbildern (Passbildchen), Spaltenbezeichnungen und Zeilennummern vorgedruckt in Fraktur, später eingestempelte Seitenzählung links (115) und rechts (116) oben, Teil eines restaurierten, gebundenen Amtsbuchs.
Der Inhalt dieser Präsentation steht unter einer Creative-Commons-Lizenz: CC BY-NC-ND 3.0 DE