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Noch keine Anerkennung für die DDR!
30. Oktober 1969: Runderlass von Außenminister Walter Scheel an alle Auslandsvertretungen, dem Streben nach diplomatischer Anerkennung der DDR entgegenzutreten
Bereits als Oppositionspartei hatten die Freien Demokraten unter ihrem Parteivorsitzenden Walter Scheel auf ihrem Dreikönigstreffen am 6. Januar 1969 den Vorschlag unterbreitet, mit der DDR einen Generalvertrag abzuschließen.
Nach dem Regierungswechsel im Herbst 1969 bekleidete Scheel das Amt des Bundesaußenministers und Vizekanzlers der ersten sozial-liberalen Koalition auf Bundesebene. Der General- beziehungsweise Grundlagenvertrag zur Normalisierung der Beziehungen zum zweiten Staat auf deutschem Boden war das wichtigste Ziel dieser Koalition in der Deutschlandpolitik. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen anderer Staaten zur DDR – so geschehen im Mai 1969 durch den Irak – würden die Vertragsverhandlungen aus der Sicht der Bundesrepublik nur erschweren. Die DDR hätte dadurch außenpolitisch zu sehr an Gewicht gewonnen. Daher gab Scheel in einem Runderlass unter dem Datum des 30. Oktober 1969 an alle diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen die Anweisung, im Interesse des Selbstbestimmungsrechtes aller Deutschen im jeweiligen Gastland „einseitigen Anerkennungsbestrebungen der DDR weiterhin entgegenzuwirken“. Überdies sollten die Regierungen um Unterstützung der „Bemühungen um eine innerdeutsche Regelung“ gebeten werden. Die innerdeutschen Gespräche zwischen dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Egon Bahr, und dem Staatssekretär beim Ministerrat der DDR, Dr. Michael Kohl, begannen schließlich am 15. Juni 1972 und endeten mit der Unterzeichnung des Vertrages am 21. Dezember 1972. In Kraft trat der Vertrag allerdings erst am 20. Juni 1973 durch Notenaustausch zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Grund für diese Verzögerung war ein Antrag der Bayerischen Staatsregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Aufschub des Inkrafttretens, da erst die Übereinstimmung des Grundlagenvertrages mit dem Grundgesetz geprüft werden müsse; am 19. Juni 1973 wies das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung diesen Antrag zurück.
Konzipiert wurde der Runderlass von Legationsrat Gerold von Braunmühl. Im Feld „Mitzeichnung vor Abgang“ auf dem Formularbogen des Fernschreibens vermerkte Ministerialrat Hofmann am 30.10.: „Der Herr Bundeskanzler hat am 30.10.69 vor Abgang zustimmend Kenntnis genommen“. Bundesaußenminister Walter Scheel fügte in Abschnitt I unter Punkt 5 in den letzten Satz über die Haltung der Bundesregierung noch das Wort „jeweils“ ein, strich den letzten Teil des Satzes in Abschnitt III/Punkt 3 „den Auswirkungen ihres Verhaltens auf die Regelung des innerdeutschen Verhältnisses“, schrieb dafür „der jeweils gegebenen Interessenlage der Bundesrepublik“ und unterzeichnete den Runderlass am 30. Oktober 1969.
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Regest und Formalbeschreibung
Bonn, 1969 Oktober 30
Der Bundesminister des Auswärtigen Walter Scheel nimmt Bezug auf die Deutschlandpolitik und weist alle Auslandsvertretungen an, allen Anerkennungsbestrebungen der DDR durch die jeweiligen Gastländer vorerst noch entgegenzuwirken.
Archivsignatur: PA AA, B 38 (IIA1), Bd. 276.
Drahterlass (Runderlass Plurex-Nr. 4271), korrigierte und paraphierte Reinschrift, DIN-A4, 3 Blatt, Vorderseiten in Maschinenschrift beschrieben (Blatt 1 Rückseite bedruckt), Blatt 1 und Blatt 3 ein Fernschreibformular (Blatt 2 ohne Formular), auf Seite 1 im Dokumentenkopf Datum „30.10.1969“, Verfasser „L(egations)R(at) v(on) Braunmühl“, Hausanschluss „2907“ und Registraturvermerk (Aktenzeichen) „IIIA1-80.01/0“ korrigiert aus „IIIA1-80.00“ sowie Paginierungsstempel, darunter bei der Mitzeichnung in schwarz handschriftlicher Vermerk nebst Paraphe und Datum, darunter Verteiler mit Empfängerkreis, auf Seite 2 und 3 handschriftliche Textergänzungen und -änderungen durch den Minister in blauer (!) Tinte, auf Seite 3 am Ende des Textes mit Rot-, Blau- und Bleistift Sichtvermerke mit Paraphen und Datumsangaben.
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