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„Als Freie unter Freien“: Die Bundesrepublik wird selbständig

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Mai 1955: Glückwünsche zum In-Kraft-Treten der Pariser Verträge

Für Konrad Adenauer war es die Krönung seines Wirkens, die Gefühle der meisten Deutschen waren noch gemischt: Am Nachmittag des 5. Mai 1955 versammelte sich im Garten des Bundeskanzleramtes eine kleine Schar von Beamten und Grenzschützern, um feierlich die schwarz-rot-goldene Flagge zu hissen. Gefeiert werden sollte der „Tag der Souveränität“.

1949 war das Grundgesetz verkündet worden und die erste Bundesregierung hatte die Arbeit aufgenommen. Immer noch residierten auf dem Petersberg bei Bonn aber die Hochkommissare Frankreichs, Großbritanniens und der USA und es galt das Besatzungsstatut. Nur in kleinen Schritten konnte die Bundesrepublik ihre Selbständigkeit ausbauen. Die entscheidenden Faktoren, die dies beförderten, waren der Zusammenschluss des Westens gegen die Sowjetunion nach dem Ausbruch des Korea-Krieges, die Rückkehr der deutschen Wirtschaft auf den Weltmarkt und nicht zuletzt die europäische Integration in der Folge des Schuman-Plans.

Besonderes Dokument 2: Der Schuman-Plan

Die Aufnahme der Bundesrepublik als gleichberechtigtes Mitglied in die westliche Welt zog sich über Jahre hin – und verlief trotzdem, angesichts der moralischen und politischen Hypotheken Nazi-Deutschlands, fast rasant. Im Oktober 1954 wurde in Paris ein System von Verträgen unterzeichnet, durch die die Bundesrepublik in die NATO aufgenommen und das Besatzungsstatut aufgehoben wurde. Am 5. Mai 1955 traten diese Pariser Verträge in Kraft. Aus Besatzungstruppen wurden Verbündete, aus Hochkommissaren Botschafter.

Adenauer hatte damit sein Ziel der festen Verankerung der Bundesrepublik im Westen erreicht. In der Öffentlichkeit gab es aber massive Zweifel an der Wiederbewaffnung und Furcht vor der endgültigen Teilung Deutschlands. Im Bundestag verhinderte die Opposition eine Feierstunde. Und die Souveränität blieb zunächst eingeschränkt: Bis 1968 behielten die Drei Mächte Eingriffsrechte für den Notstandsfall, und ihre Vorbehalte hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem erloschen restlos und endgültig erst am 3. Oktober 1990.

Unter den Gesichtspunkten praktischer Politik war die Bundesrepublik an diesem 5. Mai 1955 allerdings wirklich selbständig geworden, frei unter Freien, wie Adenauer sagte. In den nächsten Jahrzehnten erwuchs sie zu einem zentralen Partner in Europa, im Westen und für den Osten, der etwas besaß, was dem Bismarck-Reich immer gefehlt hatte: Vertrauen. Darauf war es Adenauer angekommen. Es sollte sich 1990 in den Verhandlungen zur Deutschen Einheit auszahlen.

Die hier versammelten Dokumente entstammen einem dicken Aktenband mit Glückwünschen zum Tag der Souveränität. Sie gelten dem deutschen Volk, der Bundesrepublik und der Persönlichkeit des ersten Bundeskanzlers. Ausgewählt wurden der ehemalige amerikanische Militärgouverneur und Organisator der Luftbrücke nach Berlin, General Lucius D. Clay; der französische Unternehmer Jean Monnet, einer der Väter der europäischen Integration; Anthony Eden, der britische Premierminister; und schließlich Felix Shinnar, Leiter der israelischen Handelsmission in Köln, der in Stuttgart geboren und von den Nazis vertrieben worden war. Seine persönlichen Glückwünsche an Adenauer sind ein Dokument der zweiten großen Leistung des Bundeskanzlers für die Wiederaufnahme Deutschlands in die Völkergemeinschaft: dem Bekenntnis zu Schuld und Verantwortung.

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Über das hier dargestellte besondere Dokument wird in der Rubrik Regest und Formalbeschreibung informiert.
Glückwünsche zum Tag der Souveränität von Jean Monnet © AA
Regest und Formalbeschreibung:

1955 Mai

Glückwünsche ausländischer Persönlichkeiten für Bundeskanzler Adenauer zum In-Kraft-Treten der Pariser Verträge.

Archivsignatur: PA AA, B 8, Bd. 122.

a) Anthony Eden, undatiert [London, 5. Mai]
Notiz, behändigte Ausfertigung, Medium-Format (18 x 23 cm), Blaupapier, 1 Blatt, Vorderseite beschriftet. Kopfbogen mit aufgedrucktem britischem Staatswappen in ovaler Kartusche. Oben Eingangsstempel des Protokolls des Auswärtigen Amts „13. Mai 1955“, daneben dessen Geschäftszeichen. Unten weitere geschäftstechnische Vermerke und Verfügungen.

b) Felix E. Shinnar, Köln, 5. Mai
Eigenhändiges Handschreiben, behändigte Ausfertigung. Crown-Format (15 x 20 cm), 1 Blatt, Vorderseite beschriftet. Kopfbogen. Eingangsstempel des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amts, beide „10. Mai 1955“, darüber Geschäftszeichen des Auswärtigen Amts.

c) Lucius D. Clay, New York, 6. Mai
Fernschreiben, behändigte Empfänger-Ausfertigung (Typenrad-Ausgabe auf Endlos-Streifen, zurechtgeschnitten und in Formular eingeklebt. DIN-A5 (quer), 3 Blätter, Vorderseiten beschriftet. Technische Vermerke des Fernmeldeamtes Bonn im Formular und aufgesetzter Eingangsstempel des Bundeskanzleramtes „6. Mai 1955“. Text durch Übertragungsfehler verstümmelt.

d) Jean Monnet, Luxemburg, 6. Mai
1 Blatt, im Übrigen Formalbeschreibung wie (c) Eingangsstempel des Bundeskanzleramtes „7. Mai 1955“.

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