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Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag im „Memory of the World“-Register der Unesco

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Logo des UNESCO-Weltkulturerbes „Bau und Fall der Berliner Mauer und der Zwei-plus-Vier Vertrag von 1990“ mit dem Zusatz „Memory of the World 2011“
UNESCO© PA AA

Die UNESCO hat am 25. Mai 2011 den Zwei-plus-Vier-Vertrag gemeinsam mit 14 Dokumenten aus anderen Archiven zum Bau und Fall der Berliner Mauer in das Weltdokumentenerbe „Memory of the World“ aufgenommen. Nach den Worten der UNESCO ist Memory of the World „ein weltumspannendes digitales Netzwerk mit ausgewählten herausragenden Dokumenten: wertvollen Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Unikaten, Bild-, Ton- und Filmdokumenten“. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag teilt sich diese Ehre mit nur knapp 250 anderen Dokumenten, aus Deutschland z. B. mit der 42-zeiligen Gutenberg-Bibel, der Handschrift des Nibelungenliedes und der Partitur von Beethovens 9. Sinfonie.

Schon in den Fünfzigerjahren hatte der „Deutschland-Vertrag“ der Bundesrepublik weitgehende Souveränität gebracht, und auch in der DDR endete die direkte Besatzungsherrschaft in dieser Zeit – bei weiterhin geringem politischem Spielraum gegenüber der Sowjetunion. Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes blieben den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs jedoch erhalten.

Glasvitrine, in der auf rotem Stoff eine aufgeschlagene Vertragsmappe liegt, darum vier Männer im Anzug und in deren Mitte eine Frau mit rotem Blazer (sechster Mann im Hintergrund), die die UNESO-Weltkulturerbe-Tafel enthüllt
Die Generalsekretärin der Unesco, Irina Bokova, übergibt die „Memory of the World“ Urkunde an den ehemaligen Bundesaußenminister Guido Westerwelle© AA

Es war somit von Anfang an klar, dass die Beteiligung der vier Siegermächte unabdingbare Voraussetzung sein würde, als sich Anfang 1990 die Möglichkeit zur Vereinigung beider deutscher Staaten abzuzeichnen begann. Nach mehreren Verhandlungsrunden an verschiedenen Orten ab Mai 1990, für die entsprechend der Zahl der Teilnehmer die griffige Bezeichnung „Zwei-Plus-Vier-Gespräche“ gefunden worden war, wurde am 12. September 1990 in Moskau der „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ durch die Außenminister Hans-Dietrich Genscher, Lothar de Maizière (Ministerpräsident und nach dem Rücktritt Markus Meckels auch Außenminister der DDR), Roland Dumas, Eduard Schewardnadse, Douglas Hurd und James A. Baker unterzeichnet.

Bestätigt wurden die bestehenden Grenzen Deutschlands sowie dessen Verzicht auf ABC-Waffen. Gleichzeitig erlangte das vereinte Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten ...“, ausdrücklich verbunden mit dem Recht der freien Bündniswahl, dem Gorbatschow bei dem berühmten Treffen mit Kohl und Genscher in Archys im Kaukasus am 16. Juli 1990 endgültig

Drei ältere Männer im Anzug an einem Tisch sitzend, vor dem mittleren eine aufgeschlagene Vertragsmappe; hinter ihnen stehend mindestens 17 Personen, darunter eine Frau
Von rechts nach links: Hans-Dietrich Genscher, Lothar de Maizière, Roland Dumas. Dahinter: Michail Gorbatschow.© Bundesregierung

zugestimmt hatte. Mit dem Protokoll vom 24. September 1990 zwischen der Sowjetunion und der DDR löste diese noch selbst ihre Streitkräfte aus dem Warschauer Pakt.

Da es sich beim Zwei-Plus-Vier-Vertrag um eine multilaterale Übereinkunft handelt, erhielten nicht alle Vertragspartner ein Original – anders als bei bilateralen Verträgen. Bei multilateralen Verträgen übernimmt üblicherweise einer der Vertragspartner die Aufgaben des Verwahrers. Es handelt sich bei der im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrten Urkunde also um das einzige Vertragsoriginal.


Weitere Informationen

Nach der im Politischen Archiv verwahrten Urschrift

„Memory of the World“-Dossier der Unesco mit den Dokumenten aller beteiligten Archive

Unesco-Dossier

Präsentation des Deutschen Historischen Museums

Deutsches Historisches Museum

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