Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Lesesaalordnung

Artikel

Lesesaalordnung des Politischen Archivs des Auswärtigens Amts

1. Öffnungszeiten

Der Lesesaal des Politischen Archivs ist montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. An Feiertagen sowie von ca. Mitte Dezember bis ca. Mitte Januar bleibt das Politische Archiv geschlossen. Darüber hinaus werden Schließzeiten auf der Homepage des Politischen Archivs bekannt gegeben.

2. Erteilung von Auskünften

Auskünfte zu den für das jeweilige Forschungsthema einschlägigen Archivalien sowie zu anderen fachlichen Fragen erteilen die zuständigen Archivarinnen und Archivare. Allgemeine Auskünfte auch zu den Findmitteln erteilt die Lesesaalaufsicht.

3. Archivalienbestellungen

Bestellungen von Archivalien erfolgen an den Recherche- und Bestellterminals im Lesesaal oder online über invenio. Die für den ersten Besuchstag gewünschten Archivalien müssen spätestens am vorhergehenden Werktag vor 14.00 Uhr online bestellt werden. Während des Besuchs werden bis 10.00 Uhr bestellte Archivalien am selben Tag bis 14.00 Uhr bereitgestellt. Bis 14.00 Uhr bestellte Archivalien werden am Folgetag vorgelegt. Die Archivalien werden von der Lesesaalaufsicht ausgegeben.

Digitalisierte Archivalien, die über invenio online gelesen werden können, werden nicht im Original vorgelegt.

Die Ausleihe unterbleibt oder kann sich verzögern, wenn die gewünschten Archivalien nicht vorlagefähig sind (vgl. § 2 Abs. 2 der Benutzungsordnung).

4. Mengenbegrenzung

Die Zahl der durch eine Benutzerin bzw. einen Benutzer jeweils bestellten Archivalien soll in der Regel nicht mehr als 20 pro Tag betragen. Die gleichzeitige Benutzung eines Archivales durch zwei Benutzende sowie die Weitergabe von Bänden an andere Benutzende ist nicht zulässig.

5. Sorgfaltspflicht

Die Archivalien sind mit Sorgfalt und Schonung zu behandeln. Es sind keinerlei Eintragungen oder Unterstreichungen vorzunehmen oder Schriftstücke herauszulösen. Es wird gebeten, die Aufsicht im Lesesaal auf beschädigte oder lose Seiten aufmerksam zu machen. Für die Benutzung von Akten, die in Form loser Blätter vorgelegt werden, sind bei der Lesesaalaufsicht Legekästen erhältlich. Durch Fadenheftung oder Klebebindung gebundene Aktenbände sind mithilfe von Keilkissen sowie Bleischlangen (erhältlich bei der Aufsicht) aufzuschlagen, um die Bindung zu schonen. Für die Benutzung von Akten mit Schlauchheftungen sind die Schläuche aus der Schiene zu lösen, um den Band bis in den Bügel vollständig aufschlagen zu können (vgl. die laminierten Hinweise auf den Tischen).

Die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht führt im Wiederholungsfalle zum Entzug der Benutzungserlaubnis (vgl. § 5 der Benutzungsordnung).

6. Tägliche Rückgabe

Ausgeliehene Archivalien, die am nächsten Tag wieder benötigt werden, werden von den Nutzenden der Lesesaalaufsicht zur Aufbewahrung übergeben.

7. Unterbrechung und Abschluss der Benutzung

Unterbrechungen und Abschluss der Benutzung sind der Lesesaalaufsicht bekannt zu geben.

Entliehene Archivalien können bei Unterbrechung der Benutzung nur nach Vereinbarung mit der Aufsicht bis zu 4 Wochen im Lesesaal aufbewahrt werden. Nach Ablauf von 4 Wochen werden die Archivalien unabhängig vom Stand der Bearbeitung reponiert.

8. Reproduktionen

Die Benutzung einer mitgebrachten, geräuschlos arbeitenden Digitalkamera oder eines Smartphones zur Reproduktion von Archivalien ist gestattet, sofern die Unterlagen nicht mit einem entsprechenden Verbotshinweis gekennzeichnet sind. Die Archivalien sind dabei gemäß Punkt 5 Lesesaalordnung schonend zu behandeln.

Die Anfertigung von professionellen Reproduktionen aus Archivalien ist möglich, soweit der Zustand der Vorlage sie erlaubt und konservatorische Gründe nicht entgegenstehen. Die fototechnischen Arbeiten fertigen private Firmen auf eigene Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Auftragsformulare mit Preisangaben sind im Lesesaal erhältlich.

Kopieraufträge sind mit den zugehörigen Archivalien der Lesesaalaufsicht persönlich zu übergeben. Die Übergabe muss mindestens 30 Minuten vor Abschluss der Benutzung erfolgen, so dass in Anwesenheit der Bestellerin bzw. des Bestellers ausreichende Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Auftrags besteht. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens ist die ausführende Firma berechtigt, unvollständige oder unverständliche Aufträge zurückzuweisen.

9. Handbibliothek

Die im Lesesaal aufgestellte Handbibliothek besteht neben Nachschlagewerken und Akteneditionen vor allem aus den Belegexemplaren derjenigen Publikationen, für die Archivalien des Auswärtigen Amts ausgewertet worden sind. Die Ausleihe außer Haus ist nicht möglich.

Die Rückgabe der Bücher erfolgt auf den dafür vorgesehenen Wagen.

10. Rücksichtspflichten

Essen und Trinken sowie laute Gespräche sind im Lesesaal nicht gestattet. Im Auswärtigen Amt besteht ein Rauchverbot.

11. Schließfächer

Mäntel, Taschen, Koffer u. ä. dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung stehen Schließfächer mit Münzeinwurf (1€- oder 2€-Stück) zur Verfügung.


Stand: 20. Juni 2022


nach oben