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Reproduktionen

Ein Nutzer (stehend) fotografiert eine vor ihm auf dem Tisch liegende Akte mit einer Digitalkamera, daneben ein Laptop und aufgeschlagene Bücher, im Hintergrund vier Bücherregale der Handbibliothek im Lesesaal.

Einsatz einer Digitalkamera, © Jörg F. Müller/ AA

Artikel

Selbst fotografieren

Sie dürfen im Lesesaal mit einer mitgebrachten Digital- oder Handykamera selbst Aufnahmen von Unterlagen machen, sofern Sie ohne Blitzlicht arbeiten und keine Geräusche erzeugen, die andere Benutzer stören (etwa durch eine Spiegelreflexkamera). Handscanner dürfen nicht benutzt werden.

Hilfsmittel wie Bleischlangen und Keilkissen zum sachgemäßen Ausrichten der Archivalien für die Aufnahmen erhalten Sie bei der Lesesaalaufsicht.

Nicht fotografiert werden dürfen:

  1. Personenbezogene Unterlagen
  2. Unterlagen, die Ihnen unter Verkürzung einer archivgesetzlichen Schutzfrist vorgelegt werden

Alle Aufnahmen dienen Ihnen als persönliche Arbeitskopien und dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!




Weitere Informationen

Archivgut ist öffentlich zugänglich Jede Person kann auf Antrag mit Archivgut des Auswärtigen Amts arbeiten. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und füllen Sie alle Felder aus. Bitte geben Sie …

Rechtliche Hinweise

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