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70 Jahre Deutsch-Italienisches Anwerbeabkommen – Wie Deutschland Einwanderungsland wurde

12.12.2025 - Pressemitteilung

Unterzeichnung des Anwerbeabkommens in Rom am 20. Dezember 1955: Bundesarbeitsminister Anton Storch (links) und der italienische Außenminister Gaetano Martino (rechts)
Unterzeichnung des Anwerbeabkommens in Rom am 20. Dezember 1955: Bundesarbeitsminister Anton Storch (links) und der italienische Außenminister Gaetano Martino (rechts) © picture alliance

Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen von 1955 markierte den Beginn der Arbeitsmigration nach Deutschland, wobei die Initiative von Italien ausging und nicht primär durch arbeitsmarktpolitische Überlegungen motiviert war. Die angeworbenen italienischen Arbeitskräfte sollten wirtschaftliche Probleme in Italien lindern und zugleich außenwirtschaftliche Interessen der Bundesrepublik stärken, was zu einem raschen Anstieg der Migration führte.

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