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Angekommen: Die Bundesrepublik tritt der NATO bei
NATO-Beitritt 1954: Bundeskanzler Adenauer tritt in Paris vor die Presse, © Bundesregierung
Herbst 1954: Die Konferenzen von London und Paris
Die Jahre von 1949 bis 1955 waren die erste außenpolitische Formationsphase der Bundesrepublik Deutschland. Der Regierung Adenauer ging es darum, den jungen Staat fest in den Strukturen der westlichen Welt zu verankern. Diese Politik hatte eine europäische wirtschaftliche und politische Dimension, die mit dem Schuman-Plan Gestalt anzunehmen begann.
Das besondere Dokument 2: Der Schuman-Plan
In der Sicherheitspolitik war 1954 aber der Versuch gescheitert, eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu gründen. Seit dem Korea-Krieg wurde ein deutscher militärischer Beitrag zur Verteidigung des Westens von allen Seiten dringend erwünscht. Auf der anderen Seite stand das legitime Sicherheitsbedürfnis der westlichen Partner, keine zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Der einzige Weg war daher die Einbindung der Bundesrepublik in die Organisation des Nordatlantik-Pakts – die NATO, die seit 1949 die USA und Kanada mit Westeuropa verband. Das war eine schwierige diplomatische und völkerrechtliche Operation, waren doch mit dem Status der Bundesrepublik noch andere Probleme verbunden, insbesondere die Frage der Souveränität.
Vom 28. September bis zum 3. Oktober 1954 tagte in London eine Neunmächtekonferenz. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, keine Massenvernichtungswaffen herzustellen und ihre Politik nach den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu gestalten. Die drei Siegermächte erklärten sich zur Aufhebung des Besatzungsregimes bereit, und die vertretenen NATO-Mitglieder sprachen sich, in Abschnitt IV der Schlussakte für die Einladung der Bundesrepublik zum Beitritt aus. Dies waren nur die wichtigsten Resultate.
Umgesetzt wurden sie auf den Pariser Konferenzen vom 19. bis zum 23. Oktober 1954. Hier wurden u. a. das Protokoll über den NATO-Beitritt, das Protokoll über das Ende des Besatzungsregimes und das Abkommen über das Statut der Saar unterzeichnet. Mit der Ratifizierung dieses Vertragsgeflechts endete für die Bundesrepublik am 5. Mai 1955 die unmittelbare Nachkriegszeit.
Das besondere Dokument 4: Der Tag der Souveränität
Neben die europäische trat die atlantische Integration der Bundesrepublik als entscheidendes Element ihrer Außenpolitik.
Das hier vorgestellte Dokument ist ein Doppel der Vollmacht für Konrad Adenauer zum Vollzug des in London vereinbarten NATO-Beitritts auf der entsprechenden Teilkonferenz in Paris am 23. Oktober. Solche Urkunden werden ausgestellt, um den Unterhändler (hier: Adenauer) als vertretungsbefugt für seinen Staat zu legitimieren. Die erste Ausfertigung hat Adenauer zu diesem Zweck in Paris übergeben; dieses Doppel diente als Reserve und wurde nach der Konferenz zu den Akten des Auswärtigen Amts genommen.
Vollmachten werden vom Bundespräsidenten (hier: Theodor Heuss) ausgestellt, der den Bund völkerrechtlich vertritt. Die Gegenzeichnung obliegt eigentlich dem zuständigen Fachminister. Da Adenauer bis 1955 auch das Amt des Außenministers innehatte und er sich nicht selbst bevollmächtigen konnte, unterzeichnete anstelle des Außenministers der Vizekanzler und Fachminister für den Marshall-Plan, Franz Blücher.
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Regest und Formalbeschreibung:
Bonn, 1955 Oktober 19
Bevollmächtigung des Bundeskanzlers und Bundesaußenministers Adenauer zur Erklärung des NATO-Beitritts der Bundesrepublik Deutschland.
Archivsignatur: PA AA, B 14, Bd. 69, Bl. 55. Vollmachtsurkunde, vollzogenes Doppel, DIN-A4, 1 Blatt, Vorderseite beschriftet. Kopfbogen mit eingeprägtem Bundesadler (in der Abbildung nicht sichtbar). Eigenhändige Unterschriften „Theodor Heuss“ und „Blücher“. Links unten eingeprägtes Großes Bundessiegel (nur im Ansatz sichtbar).
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