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Das Vertragsarchiv des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts

Erste Seite und Unterschriftenseite der Rheinschiffahrtsakte (zusammengefügt), Archivsignatur: PA AA V 12-MULTR/26

Erste Seite und Unterschriftenseite der Rheinschiffahrtsakte (zusammengefügt), Archivsignatur: PA AA V 12-MULTR/26 © AA

Artikel

Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts (PA AA) ist gemäß § 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) vom 30. August 1990, BGBl. I S. 1842 und § 72 Absatz 8 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien endgültiger Verwahrort der völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland und seiner Rechtsvorgänger. Die Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts, aber auch alle anderen Ressorts, sind zur Abgabe verpflichtet

Urkunden und Verträge

Urkunden, aus denen sich Rechte oder Verpflichtungen ergeben, bilden seit dem frühen Mittelalter den Kern eines jeden Archivs, denn diese dienten ursprünglich der Rechtssicherung. Verträge und völkerrechtliche Vereinbarungen regeln und ordnen menschliches Zusammenleben, sie beenden Konflikte, festigen und organisieren Beziehungen, fördern Kooperationen und sie halten Beschlüsse und Konferenzergebnisse auf internationaler Ebene fest.

Verträge als eine spezielle Form von Archivalien nehmen durch ihre rechtliche Bedeutung und als zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Beziehungen, oft auch durch ihre besondere Form (Siegel, Pergament), eine gesonderte Stellung im PA AA ein: Völkerrechtliche Verträge sichern und beurkunden die bilateralen und multilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Sie bilden die Rechtsgrundlage für die äußeren Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, ihre Souveränität nach innen und außen, ihre internationalen Beziehungen auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet.

Seite 1 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4-Vertrag) vom 12. September 1990, Archivsignatur: PA AA V 22-MULT/781
Seite 1 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4-Vertrag) vom 12. September 1990, Archivsignatur: PA AA V 22-MULT/781. Der Vertragstext (Urschrift, in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch) vom 12.09.1990 wurde veröffentlicht im BGBl. 1990 II, Seite 1317. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt als Depositar Verwahrerfunktionen wahr. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag wurde am 25.05.2011 von der UNESCO in das Weltdokumentenerbe aufgenommen (Weltkulturerbe für Archivalien, „Memory of the World“). © AA

Ein Vertragswerk umfasst nicht nur die Vertragsniederschrift, sondern verschiedene Nebenurkunden, wie Unterzeichnungsvollmachten, Ratifikationsklauseln, Vertragsänderungen, Bestimmungen über das Inkrafttreten etc. Eine enge sachliche Beziehung besteht insbesondere zur Aktenüberlieferung des Fachreferats „Völkerrechtliche Verträge“ in der Rechtsabteilung (Bestand B 87) sowie zum federführenden Fachreferat, welches je nach Zuständigkeit die Vertragsakten führt. Sobald die Originaldokumente der Verträge bei den fachlich zuständigen Arbeitseinheiten nicht mehr benötigt werden, meist kurze Zeit nach der Entstehung, werden sie über die Rechtsabteilung an das Politische Archiv abgegeben, wo sie umgehend übernommen und erschlossen sowie anschließend digitalisiert werden. Damit befindet sich der Vertragsbestand auf aktuellem Stand und ist vollständig elektronisch erschlossen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, Teil II sind Vertragstexte für jede Interessierte und jeden Interessierten einsehbar und zugänglich.

Auch in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen (United Nations Treaty Series, UNTS; Recueil des Traités des Nations Unies, RTNU) werden vom UN-Sekretariat in New York, Bereich Rechtsangelegenheiten, Sektion Verträge, völkerrechtliche Verträge und sonstige internationale Übereinkünfte veröffentlicht. Von 1946 bis Anfang 2022 erschienen 3040 Bände mit 52 763 Registrierungen. Die Registrierung ist nach Art. 102 Abs. 2 UN-Charta notwendig, um sich bei einem Organ der Vereinten Nationen auf den Vertrag berufen zu können; gleichwohl werden praktisch nicht alle Verträge registriert.

Nutzung und Recherche

Die Verträge stehen der privaten und wissenschaftlichen Nutzung grundsätzlich ebenso offen wie die Aktenbestände des Politischen Archivs; aus konservatorischen Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit werden Benutzer jedoch in der Regel auf die amtliche Publikation des Wortlauts der Verträge im Gesetzblatt verwiesen.

Eine Vorlage des Originals im Lesesaal ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an das Archiv.

Die Vertragstexte aus der Zeit des Deutschen Reichs sind in digitalisierter Form weitestgehend über Invenio einsehbar. Die Qualität und Lesbarkeit kann in einigen Fällen eingeschränkt sein, weil die Digitalisierung bereits in den 2000er Jahren vom Mikrofiche in schwarz/weiß erfolgte. Die zugehörigen empfindlichen Ratifikationsurkunden und Großformate werden erst zu einem späteren Zeitpunkt digitalisiert werden können. Die Bereitstellung weiterer Bestände des Vertragsarchivs in digitalisierter Form befindet sich in Vorbereitung. Sofern der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Wortlaut für das Forschungsanliegen nicht ausreichend ist oder auch für eine geplante Veröffentlichung oder Ausstellung, können Digitalisate auf Anfrage über das Kontaktformular verschickt werden.

Auch wenn die Vertragstexte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind, unterliegen die originalen Vertragsurkunden, ihre Nebenurkunden und das zugehörige Verwaltungsschriftgut der allgemeinen Sperrfrist von 30 Jahren nach Bundesarchivgesetz.

Eine verbindliche Anleitung für die Vorbereitung und den Abschluss völkerrechtlicher Vereinbarungen hat das für völkerrechtliche Verträge zuständige Referat aus der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts in Form der Verwaltungsvorschrift Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge (RvV) zusammengestellt. Diese soll dazu beitragen, dass die Grundsätze der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit gewahrt bleiben ebenso wie ein einheitlicher Vertragsstil. Für die interessierte Öffentlichkeit steht die RvV auf der Internetseite des AA als E-Buch (PDF) zum Herunterladen zur Verfügung.

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Der Bestand und seine Tektonik

Das älteste Vertragsverzeichnis bzw. Findmittel stammte aus der Zeit vor 1898 (Repertorium IA) und wurde im Zentralbüro des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs, welches Funktionen von Registratur und Archiv vereinte, angelegt. Die erste archivische Verzeichnung ist nicht erhalten; Hinweis auf diese Erschließung geben lediglich die damals vergebenen Signaturen. Auf diesen Signaturen aufbauend erfolgte Anfang der 1960er-Jahre eine Neuverzeichnung des Bestandes. Tiefer erschlossen und nach konservatorischen Standards neu verpackt wurde er in den 1990er- und 2000er-Jahren. Gleichzeitig erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf EDV.

Die Aufteilung der Bestände der bilateralen Verträge (V 11 und V 21) in Unterbestände nach Ländern und bei V 42-INTORG zur Unterteilung nach einzelnen Organisationen erfolgte aus datenbanktechnischen Gründen.

Etwa 42.000 Verträge werden im Lauf der Zeit bis heute hier verwahrt, vom großen Staatsvertrag bis zur Vereinbarung durch Notenwechsel.

Der Bestand V – Verträge gliedert sich wie folgt:

1.1. Deutsches Reich

V 11-BILATR – Bilaterale Verträge
V 12-MULTR – Multilaterale Verträge

1.2. Bundesrepublik Deutschland

V 21-BILAT - Bilaterale Verträge
V 22-MULT - Multilaterale Verträge

1.3. Deutsche Demokratische Republik

V 31-BILATDDR - Bilaterale Verträge
V 32- MULTDDR - Multilaterale Verträge
V 32-RGW - Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe
V 33-KONS - Konsultationsprotokolle

1.4. Sonstige

V 41-EU - Verträge mit der Europäischen Union
V 42-INTORG - Verträge mit internationalen Organisationen
V 43-TZ - Verträge über Technische Zusammenarbeit
V 44-LGS - Liegenschaftsverträge
V 45-INLAND - Verträge mit inländischen Partnern:
V-45-DDR - Verträge mit der DDR
V-45-INL - Verträge mit inländischen Partnern

Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Teilbeständen können Sie den Bestandsinformationen der online-Datenbank entnehmen.

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Der Bestand und seine Geschichte

Unterschriftenseite der Rheinschiffahrtsakte, Archivsignatur: PA AA V 12-MULTR/26
Unterschriftenseite der Rheinschiffahrtsakte, Archivsignatur: PA AA V 12-MULTR/26: Die Rheinschiffahrtsakte, der älteste im Politischen Archiv verwahrte Vertrag, wurde am 31. März 1831 in Mainz unterzeichnet. Zu den Vertragspartnern gehörten neben den Niederlanden und Frankreich das Großherzogtum Baden, das Königreich Bayern (für die damals bayerische Pfalz), der Großherzog von Hessen und bei Rhein, das Königreich Preußen für dessen Rheinprovinz von Bingerbrück bis zur Niederländischen Grenze und das 1867 von Preußen annektierte Herzogtum Nassau. Die Schweiz trat dem Vertrag erst später bei. In ihrer revidierten Fassung vom 17. Oktober 1868 ist die Rheinschifffahrtsakte der derzeit älteste noch in Kraft befindliche internationale Vertrag Deutschlands. © AA

Der Vertragsbestand des Politischen Archivs enthält außer den völkerrechtlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und des Deutschen Reiches auch einige Verträge aus älterer Zeit, soweit sie vom Deutschen Reich bei dessen Gründung im Jahr 1871 übernommen wurden.

Das älteste Stück, in der revidierten Fassung von 1868 nach wie vor in Kraft, ist die Mainzer „Rheinschifffahrtsakte“ von 1831. Ebenso noch in Kraft der älteste Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Argentinien vom 19. September 1857. Zahlreiche, meist ältere Verträge haben dagegen „nur“ noch historische Bedeutung, darunter die meisten Verträge, die die DDR geschlossen hat. Eine besondere Ausnahme ist das sogenannte „Görlitzer Abkommen“ vom 6. Juli 1950 über die Oder-Neiße-Grenze mit Polen; der deutsch-polnische Grenzvertrag vom 14. November 1990 hat sie endgültig bestätigt.

Ein großer Teil der Vertragsurkunden aus den Jahren vor 1945 ist zu fadengehefteten Einheiten zusammengefasst. Nicht selten befinden sich dabei auch Unterlagen, die eher den Akten als den eigentlichen Vertragsdokumenten zuzuordnen sind.

Zeit- bzw. kriegsbedingte Verluste sind glücklicherweise gering geblieben. Der bekannteste Fall ist vermutlich der sogenannte „Hitler-Stalin-Pakt“ von 1939, dessen Originaldokumente gegen Kriegsende im Zuge der Vernichtung brisanter Dokumente auf Anordnung Ribbentrops weitgehend zerstört wurden. So wurden die Originalurkunden der deutsch-sowjetischen Verträge vom 23. August und 28. September 1939 gegen Kriegsende vernichtet und sind nur auf Sicherungsfilmen für das Büro des Außenministers von Ribbentrop überliefert, die den Krieg dank des Einsatzes eines Angehörigen des Auswärtigen Dienstes überdauert haben.

Die Verträge wurden vor der Gründung des Politischen Archivs im „Zentralbüro“ des Auswärtigen Amts verwahrt, welches sich im Dienstgebäude Wilhelmstraße 76 befand (Hampe, Das Auswärtige Amt in der Ära Bismarck, S.38). Dieses war Registratur und Archiv in einem für die Akten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt hatte diese Einrichtung vom preußischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten übernommen (vgl. Hermann Meyer: Das politische Schriftwesen im Deutschen Auswärtigen Dienst. Tübingen 1920, S. 34). In einer Aufzeichnung des langjährigen Vorstehers des Zentralbüros, des Geheimen Hofrats Emil Mechler, vom Januar 1910 heißt es: „Der Archivraum, in welchem die Akten der politischen Abteilung aufbewahrt werden, ist unter Benutzung der neuesten Erfahrungen bezüglich Feuersicherheit und innerer Einrichtung erbaut. Er ist ganz aus Eisen konstruiert und mit elektrischem Licht versehen; Holz und Gas ist ganz vermieden; eiserne Treppen führen zu den ringsumlaufenden Gallerien. Verträge und die dazu gehörenden geheimen Akten werden überdies noch in besonderen feuersicheren eisernen Schränken in diesem Raume aufbewahrt.“ (RZ 607/138556). Die Aufzeichnung findet sich ein zweites Mal im Nachlass Mechlers (NL 184).

Einige der - oft besonders kostbaren - Ratifikationsurkunden tragen noch heute einen Aufkleber der „Legationskasse“, also der für die Bargeldbestände des Auswärtigen Amts zuständigen Stelle, die ebenfalls auf das preußische Außenministerium zurückging (Dietmar Grypa, Der Diplomatische Dienst des Königreichs Preußen... S. 93). Sie wurden dort offenbar aus Sicherheitsgründen verwahrt. Nach Ausweis der bei den Verträgen verwahrten älteren Verzeichnisse galt dies auch für weitere Urkunden, zum Beispiel über den Erwerb von Liegenschaften.

Samteinband mit goldgestickter kaiserlicher Chrysantheme und Randleiste zum Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896, Archivsignatur: PA AA V 11-JAN/3
Besonders prachtvolle Ratifikationsurkunden werden in den Vertragsbeständen des Alten Amts aus dem 19. Jahrhundert verwahrt. Als Beispiel die japanische Ratifikationsurkunde des Kaisers Mutsuhito im dunkelvioletten Samteinband mit goldgestickter kaiserlicher Chrysantheme und Randleiste zum Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896. Unterzeichnet von Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts und Vicomte Siuzo Aoki, japanischer Gesandter in Berlin. Archivsignatur: PA AA V 11-JAN/3 © AA

Mit der Errichtung eines eigenen Archivs (1920 zunächst unter dem Namen „Hauptarchiv“, seit 1922 „Politisches Archiv“) ging die Verantwortlichkeit für die Bestände des Zentralbüros auf das Archiv über (siehe den Aktenband über die Errichtung des Archivs, RZ 607/139037). Eine Aufzeichnung vom 20. April 1925 über die einzelnen Bestandteile von „Vertragsakten“ (nach heutigem Sprachgebrauch: des gesamten Vertragswerks) fordert den Nachweis über den Verbleib „unter Angabe der Nummer des Politischen Archivs“ (RZ 620/26731). Der Verfasser, Ernst Steinseifer, war Mitarbeiter der Rechtsabteilung und dort Fachmann für die Vertragsform. Aus diesem und anderen eher beiläufigen Hinweisen in den Akten des Politischen Archivs ergibt sich, dass auch der Vertragsbestand Teil des Politischen Archivs war. Mit der umfassenden Reorganisation des Auswärtigen Amts vom Mai 1936 wurden die Akten der bisherigen Länderabteilungen II, III und IV einschließlich der entsprechenden Verträge geschlossen archiviert und in einem als „Abwicklungsstelle“ bezeichneten Teil des Politischen Archivs zusammengefasst (Aufzeichnung in RZ 620/26697). In einem Aktenband über die räumliche Unterbringung des Archivs befindet sich eine Übersicht über die „Schlüssel für die Geheimschränke“, wonach ersichtlich ist, dass in einem Schrank des „Eisenarchivs“ bestimmte Verträge für den Evakuierungsfall aufbewahrt wurden (RZ 620/269134). Aus einer Aufstellung der nach den verschiedenen Ausweichstellen überführten Archivbestände vom 17. April 1944 (RZ 620/269164) geht hervor, dass die Verträge, vermutlich seit dem Herbst 1943, auf verschiedene Auslagerungsorte verteilt waren. Die Verträge bis 1918 lagen im Schloss Blankenburg/Harz, die Verträge der Rechtsabteilung in Burg Friedland/Niederlausitz, die übrigen Verträge aus dem Zeitraum 1920-1936 in Schloss Degenershausen/Harz. Die Auslagerungsstelle Burg Friedland wurde im September 1944 weitgehend zugunsten von Schloss Meisdorf/Harz aufgegeben (Martin Kröger und Roland Thimme: Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts im Zweiten Weltkrieg: Sicherung, Flucht, Verlust, Rückführung, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 47, 1999, S. 243 - 264). Dorthin gingen nach einer Transportliste vom 1. September 1944 auch „Intern. Verträge“ (RZ 620/26697). Eine separate Liste in der gleichen Akte nennt eine Reihe von Umsiedlungsverträgen aus den Kriegsjahren, die ebenfalls in Schloss Degenershausen eingelagert waren. Dort findet sich auch ein „Schlagwortverzeichnis“ zum Inhalt des Tresors in Burg Friedland (handschriftlich geändert in „Meisdorf“), vermutlich vom Juni 1944 (RZ 620/26699), das verschiedene Einzelverträge von offenbar besonderer Bedeutung auflistet, etwa Zweibund- und Dreibundvertrag. Auch bei der Ausweichstelle des Auswärtigen Amts in Krummhübel/Riesengebirge, im Februar 1945 nach Mühlhausen/Thüringen verlegt (Kröger/Thimme: Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts im Zweiten Weltkrieg), wurden neben Akten des „Geheimbüros der Politischen Abteilung“ offenbar Verträge verwahrt (Aufzeichnung in RZ 620/269172). Archivmaterial, darunter auch Verträge der Handelspolitischen Abteilung wurde noch im September 1944 von Berlin nach Schloss Meisdorf versandt (RZ 620/26699).

Bei Kriegsende wurden die Archivbestände in den thüringischen Auslagerungsorten von den amerikanischen Truppen beschlagnahmt und zum Collection Point im Marburger Schloss überführt. Eine undatierte, aber offenbar kurz nach Kriegsende entstandene Liste für den Abtransport (nach Hessisch-Lichtenau und weiter nach Berlin) führt auch die Verträge auf (RZ 620/26699).

Zusammen mit den Aktenbeständen des Politischen Archivs gelangten die Verträge schließlich nach Großbritannien und wurden in Whaddon Hall, einem ehemaligen Landsitz und Teil des Komplexes Bletchley Park, ausgewertet und verfilmt. Nach längeren Verhandlungen erfolgte ihre Rückgabe an die Bundesrepublik Deutschland im Anschluss an die Vereinbarung vom 14. März/18. April 1956 (B 118-REF. 117/510).

Der Gesamtbestand der älteren Verträge enthält auch solche aus dem Kolonialbereich, soweit sie zwischen den Kolonialmächten geschlossen wurden. Die dazugehörigen Akten wurden dagegen mit dem Übergang der Zuständigkeit auf das Reichskolonialamt im Jahr 1907 an dieses abgegeben und befinden sich heute im Bundesarchiv, Abteilung Reich, Berlin-Lichterfelde.

Eine dem neuestem Archivstandard entsprechende Lagerung und Verpackung erfuhren die Vertragsbestände zusammen mit den Akten nach dem Umzug des Politischen Archivs von Bonn nach Berlin im Jahr 2000. Zuvor war der größte Teil der Verträge in Bonn in Stahlblechschränken in einem eigenen Magazinraum, der ursprünglich als Fahrradkeller gedient hatte, archivtechnisch gesehen nicht ideal untergebracht. Die Verträge aus dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften, der späteren EU, wurden dagegen zusammen mit einzelnen Aktenbeständen in einer großen Rollregalanlage in einem anderen Magazinraum verwahrt.

Stabile Holzkiste zum Transport und Aufbewahrung des Vertrags über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur EWG und zur EURATOM, Archivsignatur: PA AA V22-MULT/973
Stabile Holzkiste zum Transport und Aufbewahrung des Vertrags über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur EWG und zur EURATOM, Archivsignatur: PA AA V22-MULT/973. Der Beitritt Spaniens und Portugals zur Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde durch den Beitrittsvertrag vom 12. Juni 1985 formalisiert. Dieser Vertrag markierte den erfolgreichen Abschluss der sogenannten „Süderweiterung“ und führte dazu, dass beide Länder am 1. Januar 1986 offizielle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften wurden. Diese beglaubigte Kopie enthält alle Sprachfassungen der Vertragspartner.Nach den Schlussbestimmungen der Gründungsverträge werden die Originale der Verträge im Archiv der Regierung der Italienischen Republik in Rom hinterlegt. Italien fungiert traditionell als Depositar (Verwahrer) für die Gründungs- und Änderungsverträge der Europäischen Gemeinschaften und der EU. © AA

Mit ca. 800 – 900 Vertragszugängen vergrößert sich das Vertragsarchiv jährlich, aus der Presse bekannte Beispiele sind der Aachener Vertrag aus dem Jahr 2019 oder auch der erst kürzlich geschlossene Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Kensington-Treaty) vom 17. Juli 2025.

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Die Verträge des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) der DDR

Der Bestand „Verträge – Deutsche Demokratische Republik“ setzt sich nach der Bearbeitung und Neuverzeichnung aus den vier Unterbeständen zusammen:

V 31 - BILATDDR, bilaterale Verträge der DDR

V 32 - MULTDDR, multilaterale Verträge der DDR

V 32 - RGW, Verträge der DDR im Rahmen des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe

V 33 - KONS, Konsultationsprotokolle

Die Unterlagen der ersten drei Unterbestände stammen aus den folgenden Provenienzen des Ministerrates der DDR und aus dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (MfAA):

  • Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR - Völkerrechtliche Verträge

  • Vertragsregister der Hauptabteilung Rechts- und Vertragswesen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA)

  • Verschlusssachen (VS) - Hauptstelle-Verträge - des MfAA und

  • Sonderfonds Verträge der Abteilung Archiv des MfAA

DDR-Verträge wurden nur zum Teil in amtlichen oder Parteipublikationen der DDR (z.B. Gesetzblatt der DDR, „Neues Deutschland“) veröffentlicht; für die nicht veröffentlichten Verträge stellt das Vertragsarchiv den einzigen Nachweis dar.

Die Unterlagen aus den vier oben genannten Provenienzen wurden ab 2016 in den Beständen V 31-BILATDDR, V 32-MULTDDR und V 32-RGW elektronisch erfasst und neu verzeichnet. Sie sind seitdem vollständig in der Archivdatenbank des Politischen Archivs online recherchierbar. Die Digitalisierung steht mit fast 1600 gescannten Verträgen aus allen Teilbeständen am Anfang und wird kontinuierlich fortgesetzt.

Erste Seite des Görlitzer Abkommen, Archivsignatur: PA AA V 31-BILATDDR/180
Erste Seite des Abkommens zwischen der DDR und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze („Görlitzer Abkommen“) vom 6. Juli 1950, Unterzeichnet wurde von Ministerpräsidenten Otto Grotewohl (DDR) und Józef Cyrankiewicz (Polen) in Zgorzelec, dem polnischen Teil von Görlitz. Die Unterlagen gehören zu den Grenzverträgen Deutschlands. Archivsignatur: PA AA V 31-BILATDDR/180 © AA

Die zu erfassenden Metadaten bei der Verzeichnung sind begrenzt auf Vertragstitel und Unterzeichnungsdatum. Zusätzlich beiliegende Vereinbarungen oder auch Änderungen wurden, wenn relevant, im „Enthält“-Vermerk oder als eigenständige Verzeichnungseinheit erfasst. In den meisten Fällen liegen den Abkommen weitere Nebenurkunden wie Vollmachten, Notifikationsmitteilungen, Ratifikationsurkunden und Schriftwechsel bei.

Der Bestand V 33-KONS enthält Protokolle über die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Nach der Herstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde der weitere Status der völkerrechtlichen Übereinkünfte mit den einzelnen Vertragspartnern in einer Reihe von Konsultationen erörtert. Das Ergebnis war in der Regel ein einvernehmliches Erlöschen der Verträge. Die Fortgeltung beziehungsweise das Außerkrafttreten der Verträge wurde im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht, nicht jedoch die Protokolle über die Konsultationen. Die Federführung lag zunächst bei einer eigens errichteten Arbeitseinheit im Auswärtigen Amt, Referat 50A, die nach einiger Zeit im für völkerrechtliche Verträge zuständigen Referat 501 aufging.

Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR - Völkerrechtliche Verträge

Die Originale (Urschriften) von Staats- und Regierungsverträgen wurden beim Ministerrat der DDR archiviert. Sie bilden den Grundstock der völkerrechtlichen Verträge der DDR, ursprünglich 6725 an der Zahl. Es handelt sich um bi- und multilaterale Verträge und um ein umfangreiches Kartenwerk der Grenzen zu den Nachbarstaaten Polen, Tschechoslowakei und Bundesrepublik Deutschland. Die Abgabe an das Politische Archiv erfolgte auf der Grundlage des §10 GAD und der GGO II §85 nach dem 3. Oktober 1990.

Diese Verträge wurden ursprünglich im Archiv für Staatsdokumente auf Karteikarten DIN A6 erfasst. Die bilateralen Verträge waren nach Ländern und Vertragsgegenstand sortiert, die multilateralen Verträge in der Regel nach dem Vertragsgegenstand. Auf den Karteikarten der bilateralen Verträge sind in der Regel der offizielle Vertragstitel, das Datum der Vertragsunterzeichnung und der Vertragspartner erfasst; bei den multilateralen Verträgen die beteiligten Länder, eine Aufzählung der zum Vertrag gehörenden weiteren völkerrechtlichen Dokumente und innerstaatlichen Rechtsakte, das Datum des Inkrafttretens und die Archivsignatur. Diese Angaben setzten die Grundlage der elektronischen Neuverzeichnung. Eine ursprüngliche Arbeitsrichtlinie der DDR, die der Verzeichnung der Urschriften völkerrechtlicher Verträge zugrunde lag, ist nicht bekannt.

Vertragsregister der Hauptabteilung Rechts- und Vertragswesen des MfAA

Der Beschluss des Ministerrates vom 29. September 1977 zur „Richtlinie für die Vorbereitung, den Abschluss und die Realisierung von völkerrechtlichen Verträgen der DDR“ (Vertragsrichtlinie) als zuletzt gültige innerstaatliche Rechtsnorm, legte die Zuständigkeit bei der Vorbereitung, beim Abschluss und der Aufbewahrung von völkerrechtlichen Verträgen der DDR fest. Die Vertragsrichtlinie definierte die Vertragskategorien und war unter der Federführung der Rechtsabteilung des MfAA erarbeitet und vom Ministerrat verabschiedet worden. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Originale der Ressortverträge im MfAA aufzubewahren waren und für die Ausfertigung von beglaubigten Kopien (Abschriften) der jeweilige Originalvertrag (inkl. Staatsverträge und Regierungsabkommen) der Rechtsabteilung des MfAA vorzulegen war.

Damit und mit der Vollmachtserteilung nahm die Rechtsabteilung des MfAA eine zentrale Funktion in der völkerrechtlichen Vertragspraxis der DDR wahr und führte ein Generalregister über die völkerrechtlichen Verträge der DDR. Grundlage dafür war die „Ordnung über die Aufgaben des MfAA bei der Vorbereitung, beim Abschluss und bei der Kontrolle der Durchführung und Einhaltung völkerrechtlicher Verträge der DDR“ vom 1. Januar 1978.

Nachweislich unterlief das Ministerium für Nationale Verteidigung mit einer eigenen Vertragsrichtlinie, die einen niederrangigen Rechtsstatus gegenüber der Vertragsrichtlinie der Regierung hatte, die vorgegebene Vertragspraxis für eigene Ressortverträge.

Auch die Ressorts Staatliche Plankommission, Ministerium der Finanzen, Ministerium des Innern, Ministerium für Staatssicherheit und teilweise auch das Ministerium für Außenhandel setzten sich bei Ressortverträgen über die zentrale Vertragsrichtlinie hinweg. Es kann davon ausgegangen werden, dass der hohe Vertraulichkeitsgrad dieser Ressortverträge der Grund für die letztlich geduldete abweichende Vertragspraxis war.

Das Vertragsregister setzt sich aus den beglaubigten Abschriften bilateraler Verträge und den Kopien multilateraler Verträge zusammen und umfasst nur die bis zum Stichtag 2. Oktober 1990 gültigen bilateralen Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortverträge der DDR nach Ländern sowie die multilateralen Verträge, unterteilt in Warschauer Pakt und RGW, Organisationen der Vereinten Nationen und sonstiger nichtstaatlicher Organisationen. Erloschene und damit ungültige Verträge wurden mit den Urschriften der Ressortverträge an das Archiv des MfAA abgegeben.

Bei der elektronischen Neuverzeichnung wurden als Ergänzungsüberlieferung nur diejenigen Abschriften neu erfasst, die aus oben genannten Gründen nicht Bestandteil des Archivs für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR waren. Diese Abkommen sind an den Bestellnummern > 9500 zu erkennen. Die übrigen Abschriften werden als Nutzungskopien weiter verwahrt, mit Ausnahme der multilateralen Abkommen. Das Vorliegen einer Nutzungskopie ist in der online-Datenbank vermerkt.

Als ursprüngliches Findmittel sind zwei Karteien überliefert. Eine Kartei der bis 2. Oktober 1990 gültigen Verträge und eine Kartei der ungültigen Verträge (sogenannte „tote Kartei“). Die gültige Vertragskartei setzt sich aus den Karteikarten DIN A4 der bilateralen Verträge und der Karteikarten DIN A4 der multilateralen Verträge zusammen. Die Karteien enthalten Angaben, die von der Rechtsabteilung vorgegeben wurden und folgende Informationen zu den bilateralen Verträgen enthalten: Land, Sachgebiet, Vertragstitel in Vollform, Unterzeichnungsdatum, Unterzeichnungsort, Quelle, Veröffentlichung, Inkrafttreten, Ratifikation, Außerkrafttreten, vertragsschließendes Organ, Unterzeichner und den Verteiler der beglaubigten Abschriften. Auf den Karteikarten der multilateralen Verträge sind folgende Angaben vermerkt: Titel des Vertrags, Abkommens oder der Konvention, Depositar, Sitz der Organisation, Datum und Ort der Unterzeichnung, Datum des Inkrafttretens, Datum der DDR-Unterzeichnung, Datum des Inkrafttretens für die DDR, Datum der Ratifizierung durch den Staatsrat, Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, Datum der Übergabe der Beitrittsurkunde, Gültigkeitsdauer, Inkraftsetzungsklausel, DDR-Vorbehalte wie Erklärungen, Kündigung, Veröffentlichung.

Die Vertragsabschriften sind nach Ländern bzw. Vertragsgegenstand geordnet und befinden sich wie die Karteikarten in einer Hängeregistratur.

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VS-Hauptstelle – Verträge

Neben anderen außenpolitischen Dokumenten wurden hier die Originale von Ressortverträgen aufbewahrt, die den Vertraulichkeitsgrad „Vertrauliche Verschlusssache“ (VVS) und „Geheime Verschlusssache“ (GVS) tragen. Diese Verträge wurden aus dem Teilbestand VS-Hauptstelle ausgegliedert und dem Sonderfonds völkerrechtliche Verträge des Archivs des MfAA zugeordnet (s.u.). Sie wurden dann letztlich ebenfalls dem Bestand V 31-BILATDDR angeschlossen.

Sonderfonds Verträge des MfAA-Archivs

Der Sonderfonds Verträge wurde im Zusammenhang mit der Zuständigkeit der Rechts- und Vertragsabteilung für die Verwahrung der Originale der Ressortverträge gebildet, außerdem wurden von der Rechtsabteilung ungültige beglaubigte Vertragsabschriften übernommen.

Die Neuverzeichnung erfolgte nach aktuellen Aspekten, teilweise mit dem Ergebnis, dass der Titel des Vertrages nicht mehr dem offiziellen Vertragstitel entspricht. Auch das Datum der Vertragsunterzeichnung wurde mitunter durch eine Datierung nach Inhalt der Vertragsakte ersetzt. Ein Doppel der originalen Karteikarte wurde dem jeweiligen Vertrag zugefügt.

Die Lagerung der Originale der Ressortverträge und der beglaubigten Abschriften der Staatsverträge und Regierungsabkommen und auch der Ressortverträge erfolgte in großformatigen Kartons nach Ländernummer und Datum.

Diejenigen Abkommen, die noch nicht im Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR enthalten waren, wurden dem Bestand V 31-BILATDDR zugeordnet, entsprechend der dort gültigen Verzeichnungsrichtlinie erfasst und neu in Jurismappen verpackt. Diese Abkommen erhielten die Bestellnummern > 8000.

Zur Überlieferung der Akten des MfAA finden Sie ausführliche Informationen hier.

Quellennachweis:

Karl-Alexander Hampe: Das Auswärtige Amt in der Ära Bismarck. Bonn 1995

Hermann Meyer: Das politische Schriftwesen im Deutschen Auswärtigen Dienst. Tübingen 1920

Dietmar Grypa: Der Diplomatische Dienst des Königreichs Preußen (1815–1866). Institutioneller Aufbau und soziale Zusammensetzung. Berlin 2008

PA AA RZ 607/138556

PA AA RZ 607/139037

PA AA RZ 620/26731

PA AA RZ 620/26697

PA AA RZ 620/269134

PA AA RZ 620/269164

PA AA RZ 620/26699

PA AA RZ 620/269172

PA AA B 118-REF. 117/510


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