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Häufig gefragt (FAQ)

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Benutzung des Politischen Archivs und gezielte Informationen erhalten Sie hier.

FAQ

Eine Gesamtübersicht aller Archivbestände des Politischen Archivs ist im Archivportal Europa online. Eine online-Recherche in den Archivbeständen ist über die Archivdatenbank invenio möglich. Sie können dort nach allen Archivalien recherchieren, die nicht mehr mit Schutzfristen belegt sind. Zur Nutzung aller Funktionen von invenio empfehlen wir die Einrichtung eines Benutzerkontos.

Das Bundesarchivgesetz (BArchG) sieht in § 11 Schutzfristen für Archivgut vor. Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre nach dem Entstehen der Akten. Allerdings können Sie gemäß §12 BArchG einen Antrag auf Schutzfristverkürzung stellen. Die 30-Jahresfrist kann daraufhin verkürzt werden, sofern dem nicht Versagungsgründe entgegenstehen (vgl. § 13 BArchG). Den Wortlaut des BArchG finden Sie hier.

Den Antrag selbst können Sie formlos per Mail einreichen. Dieser Antrag muss eine Liste der Aktenbände enthalten, für die Sie die Fristverkürzung beantragen möchten. Neben den Bestellnummern der Aktenbände sollten das Aktenzeichen, der Aktentitel und die Gesamtlaufzeit eines jeden Aktenbandes aufgeführt sein. Die Mustertabelle für die Aktenliste erhalten Sie von Ihrer zuständigen Bearbeiterin/ Ihrem zuständigen Bearbeiter. Außerdem ist eine gesonderte Begründung notwendig, warum die Einsicht in diese Aktenbände für Ihre Forschungen nötig ist. Diese Begründung sollte konzise sein (kein Exposee Ihrer Arbeit), aber aussagekräftig und auf die konkreten Aktenbände bezogen.

Akten innerhalb der Schutzfrist können Sie nicht online in der Invenio-Datenbank recherchieren. Für eine entsprechende Recherche wird Ihnen auf Anfrage der betroffene Bestand durch den/die zuständige*n Archivar*in freigeschaltet. Nun werden Ihnen an den Rechnern im Lesesaal in der Datenbank auch die noch in der Schutzfrist liegenden Akten angezeigt. Alternativ können Sie auf Nachfrage im Lesesaal auch die analogen Findmittel (Abgabelisten) einsehen. Auf diese Weise können Sie die Akten ermitteln, für die Sie eine Schutzverkürzung beantragen wollen.

Die inhaltliche Prüfung Ihres Antrages obliegt nicht dem Politischen Archiv, sondern stets dem sachlich zuständigen Referat im Auswärtigen Amt und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In jedem Fall können nur Unterlagen freigegeben werden, die vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen stammen. Die Länge der Bearbeitungszeit hängt auch von der Anzahl der zu bearbeitenden Akten ab.

Die Auslandsvertretungen waren und sind weisungsgebundene Organe der Berliner oder Bonner Zentrale. Alle Entscheidungen wurden in der Zentrale getroffen und maßgeblich in deren Archivbeständen dokumentiert. Die Parallelüberlieferung der Auslandsvertretungen hat meist nur ergänzenden Wert.

Die Entscheidungen der Amtsspitze sind meist in den Akten der Referate dokumentiert, die sachlich zuständig waren und die Entscheidung vorbereitet haben. Die Bestände des Ministerbüros und des Büros Staatssekretäre sind nicht die maßgebliche Überlieferung.

Grundsätzlich ja, doch gibt es Ausnahmen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Reproduktionen.

Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts kann Ihnen diese Arbeit auch bei nahendem Abgabetermin Ihrer Masterarbeit oder Dissertation leider nicht abnehmen.

Vor dem Lesesaal gibt es Sitzgelegenheiten und Tische. Kalte und warme Getränke können am Automaten bezogen werden. Im Umkreis von wenigen 100 m um das Auswärtige Amt gibt es Restaurants, Bistros, Bäckereien und andere Imbiss-Möglichkeiten.

Nein. Alle Benutzer*innen erhalten eine kostenlose Erstauskunft zu einschlägigen Beständen. Die eigentliche Recherche kann selbst und ebenfalls kostenlos im Lesesaal ausgeführt werden. Auftragsrecherchen nimmt das Politische Archiv des Auswärtigen Amts nicht an.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, kostenpflichtig einen privaten Recherchedienstleister zu beauftragen.

Liste der Recherchedienstleister


Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts

Die Akten der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts wurden 1907 an das neuerrichtete Reichskolonialamt abgegeben und befinden sich heute im Bundesarchiv, Abteilung Berlin-Lichterfelde. Sie bilden dort den Bestand R 1001. Recherchen sind online möglich. Der Bestand ist vollständig digitalisiert, die Akten können online eingesehen und heruntergeladen werden.

In dem Bestand befinden sich auch Akten des Kolonialreferats der Abteilung III aus den Jahren 1920 bis 1936 und des mit „Kolonialfragen“ befassten Referats X der Politischen Abteilung aus den Jahren 1936 bis 1945. Diese Akten des Auswärtigen Amts hat das Politische Archiv an das Bundesarchiv abgegeben.

Die Akten deutscher Behörden in den damaligen Kolonien liegen heute – soweit erhalten – zum Teil im Bundesarchiv, zum Teil in den Archiven der Nachfolgestaaten. Von den letzteren besitzt das Bundesarchiv zum Teil Filmkopien.

Unter Federführung der Fachhochschule Potsdam wurde seit 2017 ein umfassender Online-Führer zu den in deutschen Archiven vorhandenen Akten mit Kolonialbezug erstellt.

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